Je älter die Kinder werden, desto selbstständiger möchten sie sich bewegen, auch und gerade im Urlaub – schließlich lernen Jugendliche dort viele neue Leute kennen und müssen morgens nicht früh aufstehen, um in die Schule zu fahren. Viele Eltern erleben die abendlichen Ausflüge mit gemischten Gefühlen und sorgen sich, ob ihr Sohn oder ihre Tochter wohlbehalten und nüchtern zurückkehrt. Bei Schiffsreisen kann hier in doppelter Hinsicht Entwarnung gegeben werden: Die Teenager können nicht unbemerkt das Schiff verlassen und verloren gehen. Außerdem achten die Reedereien sehr auf den Jugendschutz.
Welche Jugendschutzregelungen gelten an Bord und an Land?
Liegt das Schiff im Hafen oder bewegt sich innerhalb der 12-Seemeilen-Zone, gelten die Gesetze des jeweiligen Landes. Auf hoher See hingegen kommen die Bestimmungen der Reederei zur Anwendung.
Auch wenn die Mitarbeiter der Reedereien auf die Einhaltung der jeweils gültigen Jugendschutzregelungen achten, gilt grundsätzlich: Als Eltern haben Sie die Aufsichtspflicht für Ihr Kind. Es ist ratsam, Ihr Kind vor der Reise über die folgenden Punkte zu informieren.
AIDA Cruises: Jugendschutz nach deutschem Standard
Laut AIDA Elternbroschüre gilt an Bord der Kussmundschiffe das deutsche Jugendschutzgesetz, wobei die Crew das Alter der Jugendlichen über eine Codierung auf der Bordkarte nachvollziehen kann.
Die AIDA Regelungen im Überblick:
- Glücksspiel: Zum Casino haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt. Um Bingo spielen zu können, muss der Spieler mindestens 18 Jahre alt sein. Unter 18 Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
- Alkoholkonsum: Gemäß dem deutschen Jugendschutzgesetz erhalten Kinder unter 16 Jahren keinen Alkohol an den Bars an Bord. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein und Sekt sowie daraus gemixte Getränke konsumieren. Der Erwerb von alkoholischen Getränken ist in amerikanischen Hoheitsgewässern sowie in Häfen Gästen ab 21 Jahren vorbehalten.
- Rauchverbot: Für minderjährige Urlauber gilt ein Rauchverbot an Bord. Ihnen ist es zudem nicht gestattet, Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie deren Behältnisse zu kaufen.
- Diskotheken: Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen die Diskothek (je nach Schiff Abtanz Bar, Himmel & Meer Lounge oder D4 – Club & Lounge) nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Ab 16 Jahren ist der Zutritt bis 24 Uhr gestattet. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten gibt es keine zeitliche Begrenzung des Zutritts. An der Rezeption erhalten Sie ein entsprechendes Formular (Erziehungsbeauftragung).
- Fitness: Dem natürlichen Bewegungsdrang der Kinder und Jugendlichen entsprechen die Kids & Teens Fitnesskurse. Unter der Anleitung erfahrener Trainer können sie sich austoben, spüren den Spaß an der Bewegung, lernen Regeln und stärken ihr Selbstbewusstsein. Teens (12 bis 17 Jahre) können außerdem an allen speziell gekennzeichneten Kursen der Erwachsenen teilnehmen. Für das Gerätetraining unter Anleitung gibt es spezielle Angebote. Außerhalb dieser Kurse ist das Gerätetraining aus Sicherheitsgründen erst ab 16 Jahren gestatten.
Die Crew führt stichprobenartige Alterskontrollen durch, um die Einhaltung der genannten Regelungen zu kontrollieren.
Deutsches Jugendschutzgesetz an Bord der Mein Schiff Flotte
Auch an Bord der Wohlfühlschiffe von TUI Cruises gelten die Vorschriften des deutschen Jugendschutzgesetzes für den Konsum von Tabak und Alkohol durch Kinder und Jugendliche, wie es in den Familieninformationen der Reederei heißt. Wie bei AIDA gilt: Anhand der Bordkarte kann die Crew nachvollziehen, wie alt Gäste sind: Bei Kindern bis 3 Jahre ist ein „I“ (für „Infant“, also „Säugling“) auf der Karte, bei Kindern zwischen 4 und 15 Jahren ein „C“ (für „Child“, auf Deutsch „Kind“) und bei Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren ein „T“ (für „Teenager“, übersetzt „Jugendlicher“). Ab 18 Jahren ist kein Vermerk auf der Karte.
Die Mein Schiff Regelungen im Überblick:
- Glücksspiel: Zum Casino haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt. Um Bingo spielen zu können, muss der Spieler mindestens 18 Jahre alt sein. Unter 18 Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
- Alkoholkonsum: Gemäß dem deutschen Jugendschutzgesetz erhalten Kinder unter 16 Jahren keinen Alkohol an den Bars an Bord. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein und Sekt sowie daraus gemixte Getränke konsumieren. Der Erwerb von alkoholischen Getränken ist in amerikanischen Hoheitsgewässern sowie in Häfen Gästen ab 21 Jahren vorbehalten.
- Rauchverbot: Für minderjährige Urlauber gilt ein Rauchverbot an Bord. Ihnen ist es zudem nicht gestattet, Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie deren Behältnisse zu kaufen.
- Diskotheken: Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen die Diskothek (je nach Schiff Abtanz Bar, Himmel & Meer Lounge oder D4 – Club & Lounge) nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Ab 16 Jahren ist der Zutritt bis 24 Uhr gestattet. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten gibt es keine zeitliche Begrenzung des Zutritts. An der Rezeption erhalten Sie ein entsprechendes Formular (Erziehungsbeauftragung).
- Landgangserlaubnis: 16- und 17-Jährige dürfen ausschließlich mit einer schriftlichen Einverständniserklärung ohne Eltern bzw. Erziehungsberechtigte an Land gehen. Eltern müssen die Häfen, für die das Einverständnis gilt, ausdrücklich benennen und diese Einverständniserklärung unterzeichnen und persönlich an der Rezeption abgeben. Die Einverständniserklärung erhalten Sie an Bord an der Rezeption. 15-Jährige und Jüngere dürfen nicht ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte an Land gehen. Dies gilt auch für gebuchte Ausflüge unseres Ausflugsteams.
- Sport & Gesundheit: Eltern haften für ihre Kinder. Aus gesundheitlichen Gründen sowie aufgrund von Verletzungsgefahren empfehlen wir ein Training an den Kraftgeräten erst ab 16 Jahren und die Nutzung von Cardiogeräten sowie die Teilnahme an Fitnesskursen ab einem Alter von 14 Jahren.

Veröffentlicht von
Patrick